I.
Der am 23. September 1982 geborene Kläger ist aus der geschiedenen Ehe seiner Mutter mit dem Beklagten hervorgegangen. Er lebt bei der Mutter und besucht die gymnasiale Oberstufe. Seine Mutter ist wieder verheiratet und betreut zwei kleine Kinder. Bis Oktober 2002 befindet sie sich im Erziehungsurlaub. Beide verfügen nicht über eigenes Einkommen.
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