Zu 1.
Die Berufung des Antragstellers, mit der er sich dagegen wendet, nach Rechtskraft der Scheidung an die Antragsgegnerin Ehegattenunterhalt zu zahlen, hat Erfolg.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|