SGB I § 30 Abs. 3 S. 2 ; SGB V § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; SozSichAbk YUG Art. 4 Abs. 1 S. 1 Art. 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZS 1998, 79
SozR 3-2500 § 10 Nr. 11
Familienversicherung bei Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina
BSG, Urteil vom 30.04.1997 - Aktenzeichen 12 RK 29/96
DRsp Nr. 1997/6724
Familienversicherung bei Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina
1. Der für die Familienversicherung der Ehefrau erforderliche Inlandsaufenthalt ist wegen der Gleichstellungsvorschriften im SozSichAbk Jugoslawien erfüllt, wenn sich ein Ehepaar, das zu den Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina gehört, in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und der Ehemann hier versicherungspflichtig beschäftigt ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB I § 30 Abs. 3 S. 2 ; SGB V § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; SozSichAbk YUG Art. 4 Abs. 1 S. 1 Art. 14 Abs. 1 ;
Gründe:
I. Streitig ist die Familienversicherung der Ehefrau des Klägers.
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