Das Amtsgericht - Familiengericht - hat die Ehe der Parteien im Anschluss an den Termin vom 11. Juli 2005 mit Verbundurteil geschieden und zugleich den Versorgungsausgleich durchgeführt. Die Parteien haben sodann auf Rechtsmittel sowie auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen im schriftlichen Urteil verzichtet.
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