Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 27.11.2017 -
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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