Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er seine Beschwerde gegen den am 07.03.2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Detmold (
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 9.750,00 EUR festgesetzt.
Auf diesen Wert wird auch die erstinstanzliche Wertfestsetzung abgeändert.
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