Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung
BGH, Urteil vom 19.12.1984 - Aktenzeichen IVb ZR 86/82
DRsp Nr. 1992/4591
Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung
»Die Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung, die von einem geschäftsunfähigen Mann (selbst) erklärt worden ist, kann nach Ablauf von fünf Jahren seit der Eintragung der Anerkennung in ein deutsches Personenstandsbuch nicht mehr geltend gemacht werden.«