I. Der Beteiligte zu 1) ist selbständiger Berufsbetreuer. Mit Schriftsatz vom 21.03.1999, eingegangen bei Gericht am 23.03.1999, beantragte er, ihm für den Zeitraum vom 05.11.1997 bis 31.03.1998 eine wegen Mittellosigkeit des Betroffenen aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung in Höhe von 3.634,87 DM zu bewilligen. Darüber hinaus begehrte der Betreuer für den vorbezeichneten Abrechnungszeitraum die Zahlung von Aufwendungsersatz in Höhe von 291,75 DM sowie von 15 % Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen in Höhe von insgesamt 579,77 DM.
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