Geltung des Verweisungsprivilegs für vertragliche Ansprüche gegen einen Arzt; Zustimmung beider Elternteile zu Heileingriff bei einem Minderjährigen
BGH, Urteil vom 28.06.1988 - Aktenzeichen VI ZR 288/87
DRsp Nr. 1992/2403
Geltung des Verweisungsprivilegs für vertragliche Ansprüche gegen einen Arzt; Zustimmung beider Elternteile zu Heileingriff bei einem Minderjährigen
»a) Das Verweisungsprivileg des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt auch in Arzthaftungssachen nicht für vertragliche Schadensersatzansprüche.b) Zur Frage, wann ein Arzt, dem ein Elternteil die Zustimmung für einen Heileingriff bei einem minderjährigen Kind erteilt, auf dessen Ermächtigung zum Handeln auch für den anderen, nicht anwesenden Elternteil vertrauen darf.«