Genugtuungsanspruch nach Art. 143 Abs. 2 türk. ZGB trotz Standardscheidungsgrunds
OLG Stuttgart, Beschluß vom 07.01.1993 - Aktenzeichen 17 WF 408/92
DRsp Nr. 1994/13375
Genugtuungsanspruch nach Art. 143 Abs. 2 türk. ZGB trotz "Standardscheidungsgrunds"
Auch wenn seitens des an der Scheidung nicht schuldigen Ehegatten lediglich ein "Standardscheidungsgrund" geltend gemacht wird, kann dem an der Scheidung nicht schuldigen Ehegatten ein Genugtuungsanspruch nach Art. 143 Abs. 2 türk. ZGB zustehen.