Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der Inhaberschaft der deutschen Staatsbürgerschaft
BVerfG, Beschluß vom 22.06.1990 - Aktenzeichen 2 BvR 116/90
DRsp Nr. 2004/15497
Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der Inhaberschaft der deutschen Staatsbürgerschaft
1. In einem Auslieferungsverfahren haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht im Hinblick auf das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens den Sachverhalt so weit aufzuklären, daß die Eigenschaft des Verfolgten als Nichtdeutscher eindeutig feststeht. Das Gericht ist daher verpflichtet, von Amts wegen zu ermitteln, ob der Beschwerdeführer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.2. a) Nach § 25 Abs. 1RuStAG verliert ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag erfolgt.b) Die Frage, ob der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Staatsangehörigkeit noch einen Wohnsitz im Inland gehabt hat, wird nach § 7BGB beurteilt.
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