Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 10. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2017 wird auf Kosten der Antragsgegnerin verworfen.
Beschwerdewert: bis 600 €
I.
Der Antragsteller macht im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens Zugewinnausgleichsansprüche im Wege eines Stufenantrags geltend.
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