Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem
BGH, Urteil vom 12.07.1988 - Aktenzeichen VI ZR 283/87
DRsp Nr. 1992/2367
Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem
»a) Bei der Frage, ob ein dem Kläger entstandener Schaden vorwiegend von ihm selbst oder vom Beklagten verursacht worden ist, ist darauf abzustellen, ob die Handlungsweise der einen Partei den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maß wahrscheinlich gemacht hat als das Verhalten der anderen.b) Für die Gewichtung der Verursachungsbeiträge der Parteien ist weder ihre zeitliche Reihenfolge noch der Umstand von Bedeutung, daß der Geschädigte dem verletzten Rechtsgut räumlich nähersteht als der Schädiger.«