BGH, Beschluß vom 19.05.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 310/03
DRsp Nr. 2004/12845
Höhe des pfändungsfreien Betrages
»Ist die erste unterhaltsberechtigte Person im Sinne des § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO ein Kind, so ist für dieses der erhöhte Freibetrag der ersten Stufe und nicht lediglich der verminderte Freibetrag der zweiten Stufe maßgeblich.«
Normenkette:
ZPO § 850c Abs. 1 ;
Gründe:
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