I. Durch Beschluss des Amtsgerichts - Vormundschaftsgericht - wurde für die Betroffene eine rechtliche Betreuung, unter anderem mit den Wirkungskreisen Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, Wohnungsangelegenheiten sowie Vertretung in allen Vollstreckungsverfahren eingerichtet. Zum berufsmäßigen Betreuer der mittellosen Betroffenen wurde der als Rechtsanwalt zugelassene Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Betreuer) bestellt.
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