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Rechtsprechung
2001
Sonstige
OLG
OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 26.06.2001
9 W 34/01
Normen:
InsO
§
309
Abs.
1
Nr.
1
§
309
Abs.
1
Nr.
2
§
295
Abs.
1
Nr.
2
;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2001, 408
ZEV 2002, 372
ZInsO 2001, 913
Insolvenz - Schuldenbereinigungsplan - Aufnahme künftiger Erbschaft - abstrakte Möglichkeit
OLG Karlsruhe,
Beschluss
vom 26.06.2001
- Aktenzeichen 9 W 34/01
DRsp Nr. 2001/13693
Insolvenz - Schuldenbereinigungsplan - Aufnahme künftiger Erbschaft - abstrakte Möglichkeit
»Zur Pflicht eine nur abstrakt mögliche künftige Erbschaft in den Schuldenbereinigungsplan aufzunehmen.«
Normenkette:
InsO
§
309
Abs.
1
Nr.
1
§
309
Abs.
1
Nr.
2
§
295
Abs.
1
Nr.
2
;
Gründe:
I.
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