Die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 4. April 2017 wird zurückgewiesen.
Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Wert: 5.000 €
I.
Die Beteiligten streiten über den Geburtseintrag für das betroffene Kind, das im August 2011 in Ägypten geboren wurde.
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