I. Die beteiligten Eltern suchen als jugoslawische Staatsangehörige in der Bundesrepublik um Asyl nach. Ihnen wurde eine Unterkunft in Dorsten zugewiesen. Am 29. September 1991 verließ die Antragsgegnerin die gemeinsame Unterkunft und zog mit den beiden Kindern Senaz und Senada in das Frauenhaus in Dorsten. Von dort kam sie nach einiger Zeit in das Duisburger Frauenhaus.
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