Keine Befreiung des nicht privilegierten Betreuers von der Rechnungslegungspflicht
OLG München, Beschluss vom 26.10.2005 - Aktenzeichen 33 Wx 171/05
DRsp Nr. 2005/19046
Keine Befreiung des nicht privilegierten Betreuers von der Rechnungslegungspflicht
»Auch ein geschäftsfähiger Betreuter kann seinen Betreuer, der nicht zum Kreis der privilegierten Betreuer im Sinne von § 1608i Abs. 2 Satz 2 BGB zählt, nicht von der Rechnungslegungspflicht befreien.«