Keine Entbehrlichkeit der Betreuung durch Bevollmächtigung bei Zweifeln an der Wirksamkeit der Vollmacht
SchlHOLG, Beschluss vom 25.01.2006 - Aktenzeichen 2 W 6/06
DRsp Nr. 2007/2078
Keine Entbehrlichkeit der Betreuung durch Bevollmächtigung bei Zweifeln an der Wirksamkeit der Vollmacht
»Eine Vollmacht macht eine Betreuung schon dann nicht entbehrlich, wenn festgestellt wird, dass wegen eines Widerrufs zumindest begründete Zweifel an der Vollmacht bestehen, denn schon in diesem Fall wäre eine Vollmacht zur Besorgung von Geschäften weniger geeignet als eine Betreuung. Auch die Feststellung von begründeten Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen im Hinblick auf den Widerruf bedarf grundsätzlich der Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme.«
Normenkette:
BGB § 1896 Abs. 2 S. 2 ;
Entscheidungsgründe:
I.
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