Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem am 3. Februar 2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss des Amtsgerichts Schöneberg -
I.
Der Antragsteller, ein aus M#### in der südlichen Ukraine stammender deutscher Staatsangehöriger, wendet sich gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem vom Familiengericht am 3. Februar 2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf seinen Antrag geschieden und der Versorgungsausgleich entgegen seinem Antrag, diesen nicht zu regeln, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchgeführt wurde.
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