Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27.07.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
I.
Zwischen den Beteiligten steht die Gewährung einer nicht durch einen Versorgungsausgleich gekürzten Altersrente im Streit.
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