LG Detmold - 05.10.1988 (2 S 230/88) - DRsp Nr. 1994/14440
LG Detmold, vom 05.10.1988 - Aktenzeichen 2 S 230/88
DRsp Nr. 1994/14440
Das Abzahlungsgesetz geht nach herrschender Meinung dem § 1357BGB vor. Nur so kann der Zweck des Gesetzes, den Käufer zu schützen, erreicht werden. Der Verkäufer muß deshalb auch dem Ehegatten gegenüber die Vorschriften des § 1 a Abs. 1AbzG einhalten, ihn insbesondere über die Widerrufsmöglichkeit belehren.