LG Göttingen - Beschluß vom 09.12.1994 (5 T 206/94) - DRsp Nr. 1995/6831
LG Göttingen, Beschluß vom 09.12.1994 - Aktenzeichen 5 T 206/94
DRsp Nr. 1995/6831
Nach § 15 Abs. 2ZSEG erlischt der pauschale Aufwandsentschädigungsanspruch des Betreuers, wenn der Betreuer nicht den Antrag auf dessen Festsetzung binnen drei Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes, also jeweils zum Jahresende, stellt.