I. Die Erblasserin errichtete mehrere privatschriftliche Testamente, in denen sie bestimmte, daß ihr Girokonto und ihr Sparkonto ihrem Neffen »als Erbe zufallen« soll. Der Neffe sollte davon die Beerdigungskosten bezahlen. Einzelne Möbel- und Schmuckstücke wandte sie verschiedenen Verwandten und ihrer Ärztin zu.
Der Nachlaß der Erblasserin bestand zum einen aus einem Sparguthaben in Höhe von ca. 14.000 DM, zum anderen aus Schmuck und Silbersachen. Die Schmuck- und Silbersachen sind nach dem Willen der Erblasserin an verschiedene Verwandte und Frau ... verteilt worden. Des weiteren war die Erblasserin früher hälftige Eigentümerin eines in der ehemaligen DDR unter sowjetischer Besatzungsmacht enteigneten Gutes.
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