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1992
Sonstige
Sonstige
LG
LG Heilbronn
LG Heilbronn - Beschluß vom 10.09.1992
2 T 121/92
Normen:
BGB
§
1610
Abs.
2
, §
1360a
Abs.
4
;
Fundstellen:
DAVorm 1993, 718
FamRZ 1993, 465
LG Heilbronn - Beschluß vom 10.09.1992 (2 T 121/92) - DRsp Nr. 1995/6574
LG Heilbronn,
Beschluß
vom 10.09.1992
- Aktenzeichen 2 T 121/92
DRsp Nr. 1995/6574
Einem volljährigen Kind gegenüber sind nichteheliche Eltern nicht zur Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses verpflichtet.
Normenkette:
BGB
§
1610
Abs.
2
, §
1360a
Abs.
4
;
Hinweise:
Vgl. die Anmerkung von Mutschler zu dieser Entscheidung, DAVorm 1993, 720
Fundstellen
DAVorm 1993, 718
FamRZ 1993, 465
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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