LG Koblenz - Beschluß vom 06.10.1997 (2 T 570/97) - DRsp Nr. 1998/16841
LG Koblenz, Beschluß vom 06.10.1997 - Aktenzeichen 2 T 570/97
DRsp Nr. 1998/16841
1. Eine Person, die sich bereits vierfach strafbar gemacht hat, davon in drei Fällen wegen Vergehens gegen fremdes Vermögen, bietet grundsätzlich keine Gewähr dafür, daß sie das Amt der Betreuerin im Bereich der Vermögenssorge bedenkenfrei führt.2. Eine Entlassung ist auch dann gerechtfertigt, wenn sich diese Verurteilungen erst im Nachhinein herausstellen, da sie für dieses Betreueramt ungeeignet ist.