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1984
BGH
BGH vom 23.05.1984
IVb ZR 39/83
Normen:
BGB
§
1601
, §
1602
, §
1610
Abs.
2
;
Fundstellen:
DRsp I(167)319a-b
FamRZ 1984, 777
JZ 1984, 755
MDR 1985, 35
NJW 1984, 1961
ZblJR 1984, 352
Obliegenheiten des in Ausbildung stehenden Unterhaltsberechtigten
BGH,
vom 23.05.1984
- Aktenzeichen IVb ZR 39/83
DRsp Nr. 1992/4888
Obliegenheiten des in Ausbildung stehenden Unterhaltsberechtigten
»Zur Obliegenheit eines in der Ausbildung stehenden Unterhaltsberechtigten, seine Ausbildung zielstrebig zu betreiben.«
Normenkette:
BGB
§
1601
, §
1602
, §
1610
Abs.
2
;
Tatbestand:
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