OLG Bamberg - Beschluss vom 29.10.1997 (7 UF 169/97) - DRsp Nr. 1999/9631
OLG Bamberg, Beschluss vom 29.10.1997 - Aktenzeichen 7 UF 169/97
DRsp Nr. 1999/9631
1. Ein einzelnes Körperverletzungsdelikt vermag ohne das Hinzutreten sonstiger Umstände allenfalls dann eine Anwendung der Härteklausel des § 1587c Nr. 1 BGB zu rechtfertigen, wenn es nahe an ein Tötungsdelikt heranreicht.
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