Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Schwedt/Oder vom 05.05.2022 im Kostenpunkt abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Antragsteller zur Hälfte. Im übrigen werden Gerichtskosten nicht erhoben. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.
Im übrigen wird die Beschwerde verworfen.
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