1. Wird ein gegenüber einem minderjährigen Kind barunterhaltspflichtiger Elternteil unverschuldet arbeitslos, so kann er sein vermindertes Einkommen vom Beginn der Arbeitslosigkeit an dem Unterhaltsberechtigten entgegenhalten, wenn bei Erlaß des Urteils auf Grund der abgelaufenen Zeit (hier fast eineinhalb Jahre) deutlich wird, daß es sich nicht um eine kurzfristige Verringerung des Einkommens handelt, die unter Umständen ohne Verringerung der Unterhaltsleistungen durch Rückgriff auf Rücklagen oder ähnliches überbrückt werden kann.2. Eine im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes erhaltene Abfindung ist Lohnersatzleistung, mithin unterhaltspflichtiges Einkommen und muß dem Unterhaltsberechtigten insbesondere unter Berücksichtigung des § 1603 Abs. 2BGB in vollem Umfang zugute kommen.