Die Leitlinien sind von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Sie gelten ab 01.08.2015. Gegenüber den vom 01.01.2015 bis zum 31.07.2015 geltenden Leitlinien ergeben sich inhaltliche Änderungen nur in den Anlagen I und II, die aufgrund des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (BGBl I, 1202) erforderlich wurden.
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