OLG Bremen, vom 14.10.1988 - Aktenzeichen 5 UF 82/88
DRsp Nr. 1992/7514
c-d. Unterhaltsrechtliche Auswirkungen des Wiederauflebens einer Witwenrente nach Scheidung einer Zweitehe:(c) keine anspruchsmindernde Berücksichtigung gem. § 1579 Nr. 7 beim Altersunterhalt, da dieser gem. § 1291 Abs. 2RVO auf die Witwenrente anzurechnen ist;(d) mögliche Berücksichtigung bei der Unterhaltsbemessung auf der Grundlage des angemessenen Lebensbedarfs gem. § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB nach dreijähriger Übergangszeit.