Zu LS 5 a vgl. LSK-FamR/Hannemann, § 1615l BGB LS 4. Ähnlich wie LS 5 b: LG Verden, FamRZ 1991, 481 (die Kindsmutter, die vor der Geburt ganztags gearbeitet hat, muß sich nicht darauf verweisen lassen, ihr Kind von Fremden betreuen zu lassen, wenn die Großmutter des Kindes nicht zur Versorgung zur Verfügung steht) und nachfolgend LSK-FamR/Hannemann, § 1615l BGB LS 6. Anders als LS 5 b: LSK-FamR/Hannemann, § 1615l BGB LS 7. Ähnlich: LSK-FamR/Hannemann, § 1615l BGB LS 6.
B. Der Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter gemäß § 1615l BGB ist vorrangig gegenüber den Unterhaltsansprüchen eines volljährigen Kindes aus einer früheren Ehe des Partners.
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