OLG Celle - Beschluß vom 31.05.1990 (10 WF 121/90) - DRsp Nr. 1996/22908
OLG Celle, Beschluß vom 31.05.1990 - Aktenzeichen 10 WF 121/90
DRsp Nr. 1996/22908
Prozeßkostenhilfe ist wegen Mutwilligkeit zu verweigern, wenn Geschiedenenunterhalt nicht im Verbund, sondern nach Rechtskraft der Scheidung isoliert geltend gemacht wird, es sei denn es werden triftige Gründe vorgetragen.