OLG Frankfurt/Main - 09.05.1980 (20 W 259/80) - DRsp Nr. 1996/17051
OLG Frankfurt/Main, vom 09.05.1980 - Aktenzeichen 20 W 259/80
DRsp Nr. 1996/17051
Ein Rechtshilfeersuchen, mit dem ein anderes Gericht um Anhörung von Kindern nach § 50bFGG ersucht, darf von dem Rechtshilfegericht nicht abgelehnt werden. Nach § 158GVG darf ein Rechtshilfeersuchen nur dann abgelehnt werden, wenn die Handlung schlechthin (in abstracto) aus Rechtsgründen unzulässig ist, während die Frage ihrer Zulässigkeit in concreto, d.h. ob die gesetzlichen Voraussetzungen in ihrer Vornahme im einzelnen Fall zutreffen, allein der Beurteilung durch das ersuchende Gericht unterliegt.