OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 24.03.1999
2 WF 72/99
Normen:
BGB § 1684 ; FGG § 33 ;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 52

OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 24.03.1999 (2 WF 72/99) - DRsp Nr. 2000/4110

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.03.1999 - Aktenzeichen 2 WF 72/99

DRsp Nr. 2000/4110

Ist dem umgangsberechtigten Elternteil durch gerichtlichen Beschluß unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagt worden, eine von ihm privat in Auftrag gegebene psychologische Begutachtung der Kinder weiterzuführen, dann verstößt dieser Elternteil nicht gegen den Beschluss, wenn er ohne weitere Begutachtung der Kinder lediglich das Gutachten erstellen läßt und es entgegen nimmt.

Normenkette:

BGB § 1684 ; FGG § 33 ;
Fundstellen
FamRZ 2000, 52