»... § 1608 BGB befreit Eltern volljähriger Kinder nur dann von der ihnen gesetzlich auferlegten Ausbildungsgarantie (§§ 1601, 1602, 1610 und 2Abs. 1 , wenn der Ehegatte des Unterhaltsgläubigers leistungsfähig ist. Der Wortlaut des § 1608 Satz 2 BGB macht deutlich, daß sich der Ehegatte sogar auf seinen angemessenen Selbstbedarf berufen kann, also nicht etwa alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen hat. ...
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