OLG Hamburg, vom 27.03.1984 - Aktenzeichen 12 UF 19/84
DRsp Nr. 1994/10115
Im Falle einer Unterhaltsbedürftigkeit infolge eigenen sittlichen Verschuldens kommt eine vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nur dann in Frage, wenn die Zubilligung eines der Höhe nach beschränkten Billigkeitsunterhalts ein untragbares Ergebnis wäre.