OLG Hamm - Beschluß vom 14.07.1994 (6 WF 275/93) - DRsp Nr. 1995/7519
OLG Hamm, Beschluß vom 14.07.1994 - Aktenzeichen 6 WF 275/93
DRsp Nr. 1995/7519
Regelt das Gericht den Umgang mit einem Kind für einen Urlaubsaufenthalt von 14 Tagen und kommt diese Regelung nicht zur Durchführung, weil der sorgeberechtigte Elternteil die Herausgabe des Kindes wegen Erkrankung verweigert, so kann unabhängig von der Frage, ob der sorgeberechtigte Elternteil schuldhaft gehandelt hat, ein Zwangsgeld wegen dieses zurückliegenden Fehlverhaltens jedenfalls dann nicht verhängt werden, wenn die sonstigen Umgangsregelungen eingehalten werden und deshalb der Gesichtspunkt, den sorgeberechtigten Elternteil zu bestimmtem zukünftigen Verhalten zu bewegen, nicht zum Tragen kommt.