OLG Hamm - Beschluß vom 22.10.1995 (17 UF 177/95) - DRsp Nr. 1997/4421
OLG Hamm, Beschluß vom 22.10.1995 - Aktenzeichen 17 UF 177/95
DRsp Nr. 1997/4421
1. Allein mit dem Hinweis der Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft (hier: Zeugen Jehovas) kann die Eignung eines Elternteils zur Führung der elterlichen Sorge nicht verneint werden, da dies gegen Art. 4GG verstieße.2. Es müssen vielmehr Tatsachen dargelegt werden, die auf eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls schließen lassen (hier insbesondere auch deshalb verneint, da ein intensives Umgangsrecht des anderen Elternteils die Möglichkeit eröffnet, eventuelle Defizite auszugleichen).