OLG Hamm - Beschluß vom 25.11.1991 (4 WF 132/91) - DRsp Nr. 1993/4011
OLG Hamm, Beschluß vom 25.11.1991 - Aktenzeichen 4 WF 132/91
DRsp Nr. 1993/4011
»Die selbständige Geltendmachung des nachträglichen Unterhalts außerhalb des Verbundes ist mutwillig i.S. des § 114ZPO, wenn nicht ganz besondere Gründe für die nachträgliche isolierte Verfolgung dargetan sind.«