1. Die Klage auf Herauszahlung von Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, die der eine Ehegatte auf Grund eines Krankenhausaufenthaltes des anderen Ehegatten erhalten hat, betrifft nicht das Unterhaltsrecht und ist somit keine Familiensache. Zuständig ist vielmehr das Zivilgericht.2. Über einen Zuständigkeitsstreit zwischen Landgericht und Familiengericht entscheidet analog § 36 Nr. 5 ZPO das gemeinsame Oberlandesgericht.