OLG Hamm - Beschluß vom 29.01.1988 (8 WF 45/88) - DRsp Nr. 1996/17215
OLG Hamm, Beschluß vom 29.01.1988 - Aktenzeichen 8 WF 45/88
DRsp Nr. 1996/17215
Im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit schließt die anderweitige Rechtshängigkeit im Ausland das Tätigwerden deutscher Gerichte nicht ohne weiteres aus.Zumindest Eilmaßnahmen müssen zulässig sein (hier: Zuweisung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für Kinder an deutsche Mutter).