OLG Karlsruhe, vom 18.07.1985 - Aktenzeichen 16 WF 146/85
DRsp Nr. 1992/9302
c-d. Erforderliche eigenständige Prüfung der Erfolgsaussicht einer einstweiligen Anordnung (§§ 620 ff. ZPO) und der Hilfsbedürftigkeit der Partei im Falle eines Einkommenszuwachses nach Prozeßkostenhilfe-Bewilligung im Scheidungsverfahren;(d) Anrechnung eines seit der Prozeßkostenhilfe-Entscheidung im Scheidungsverfahren titulierten Unterhaltsanspruchs bei der Entscheidung im Anordnungsverfahren.