OLG Karlsruhe - Beschluß vom 30.01.1997 (11 Wx 42/96) - DRsp Nr. 1998/46
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 30.01.1997 - Aktenzeichen 11 Wx 42/96
DRsp Nr. 1998/46
»1. Bei Annahme eines ausländischen Volljährigen als Kind deutscher Eltern ist auch der im Adoptionsdekret gemäß §§ 1767 Abs. 2, 1757 Abs. 1 Satz 1 BGB enthaltene Ausspruch über den neuen Geburts-/Familiennamen des Angenommenen bindend und im Verfahren nach § 45 Abs. 2 Satz 1 PStG zu beachten.2. Zum Umfang der Bindungswirkung und zur Möglichkeit einer Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten nach § 319ZPO.«