OLG Koblenz - Beschluß vom 01.12.1997 (4 W 617/97) - DRsp Nr. 1999/1316
OLG Koblenz, Beschluß vom 01.12.1997 - Aktenzeichen 4 W 617/97
DRsp Nr. 1999/1316
Der Wert des Beschwerdegegenstandes im Falle der Ablehnung eines Sachverständigen oder eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bestimmt sich nach dem Streitwert der Hauptsache.