»Wenn wie hier in erster Instanz ein Antrag auf Berichtigung zurückgewiesen worden ist, ist diese Entscheidung nach § 319 Abs. 3 Halbs. 1 ZPO unanfechtbar. Eine Ausnahme hiervon hat die Rechtspr. (... OLG Hamm, FamRZ 1986,1136 ff.) dann angenommen, wenn die Berichtigung ohne sachliche Prüfung aus prozessualen Gründen abgelehnt worden ist, etwa weil eine Berichtigung im Hinblick auf die inzwischen eingetretene Rechtskraft des Urteils verweigert worden ist (vgl. OLG Hamm, aaO.; LG Köln, NJW-RR 1987,955). So liegt es hier aber nicht. Denn das AG hat die von dem Bekl. begehrte Berichtigung aus sachlichen Gründen verweigert.
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