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1988
Sonstige
OLG
OLG Koblenz
OLG Koblenz - Beschluß vom 21.07.1988
11 WF 867/88
Normen:
BGB
§
1613
Abs.
2
;
Fundstellen:
FamRZ 1989, 311
OLG Koblenz - Beschluß vom 21.07.1988 (11 WF 867/88) - DRsp Nr. 1995/6435
OLG Koblenz,
Beschluß
vom 21.07.1988
- Aktenzeichen 11 WF 867/88
DRsp Nr. 1995/6435
Die Kosten der Erstausstattung eines Säuglings sind Sonderbedarf des Kindes. Sie können daher erst nach der Geburt des Kindes geltend gemacht werden.
Normenkette:
BGB
§
1613
Abs.
2
;
Fundstellen
FamRZ 1989, 311
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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