OLG Köln - Beschluß vom 05.02.1990 (16 Wx 169/89) - DRsp Nr. 1996/23347
OLG Köln, Beschluß vom 05.02.1990 - Aktenzeichen 16 Wx 169/89
DRsp Nr. 1996/23347
1. Der volljährige Anzunehmende entscheidet darüber, daß die Adoption seinem Wohl dient, regelmäßig selbst, indem er die Annahme beantragt.2. Das Eltern-Kind-Verhältnis kann sich bei der Volljährigenadoption in einem Bewußtsein innerer Verbundenheit zeigen, das sich zum Beispiel in regelmäßigen Besuchskontakten und in der erkennbaren gegenseitiger Sorge um gesundheitliches Wohlergehen und wirtschaftlicher Sicherheit äußern kann.
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